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Transportvorschriften für Lithiumbatterien

UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2009

Wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche neue Regelungen beachten. Anmeldung, Verpackung, Kennzeichnung, Handling und Begleitpapiere änderten sich teilweise erheblich.

Generelle Voraussetzung für die Zulassung von Lithium-Batterien / Lithium-Zellen zum Transport ist der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen gem. UN-Manual „Test and Criteria“ Teil III, 38.3, unabhängig von der Frage ob die Freistellungen in Anspruch genommen werden können oder die Batterien / Zellen als Klasse 9 Güter eingestuft sind und somit die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in Gänze eingehalten werden müssen.

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Batterie-Entsorgung

Batterien dürfen nur in Verkehr gebracht werden wenn gewährleistet ist, dass sie der Endverbraucher zurückgeben kann. Sie sind zur Entsorgung dem Vertreiber oder speziell eingerichteten Erfassungsstellen zurückzugeben. Es ist nicht statthaft gebrauchte Batterien mit dem Hausmüll ('Graue Tonne') zu entsorgen.

Wir als Hersteller und Vertreiber von Batterien sowie Akkumulatoren sind zur Rücknahme dieser Produkte vom Endverbraucher bzw. Vertreiber verpflichtet. Die Firma Fey Elektronik GmbH hat sich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (kurz GRS Batterien) angeschlossen. Im Unternehmen anfallende Batterien und Akkus werden durch GRS Batterien abgeholt und entsorgt.

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